Satzung der Erich Ohser – e.o.plauen Stiftung
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und Stiftungsvorstand.
1. Der Stiftungsrat besteht aus zwei geborenen und 8 berufenen Mitgliedern:
Die geborenen Stiftungsräte gehören dem Stiftungsrat auf Lebenszeit an. Scheidet ein geborener Stiftungsrat aus, hat er das Recht, ein Mitglied aus der Stifterfamilie als Nachfolger zu benennen. Dieses Recht kann auch durch das andere geborene Mitglied ausgeübt werden.
2. Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte auf die Dauer von vier Jahren einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende leitet den Stiftungsrat. Bei dessen Abwesenheit nimmt der stellvertretende Vorsitzende dessen Aufgaben wahr.
3. Die Amtszeit der berufenen Stiftungsratsmitglieder beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Stiftungsratsmitglied aus, so erfolgt die Nachfolge gemäß § 6 Ziff. 1 dieser Satzung.
4. Dem Stiftungsrat sollen Personen angehören, die besonders Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung haben.
5. Das Amt eines berufenen Stiftungsratsmitgliedes endet
Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
Erich-Ohser-Haus
Nobelstraße 7
08523 Plauen
Erich-Ohser-Haus
Nobelstraße 7
08523 Plauen
Unterstützt und gefördert durch: Stadt Plauen, Kulturraum Vogtland Zwickau, Ostdeutsche Sparkassenstiftung, Best Western, Netzwerk Stiftungen und Bildung, vierland