Hausordnung

FAQ

FAQ

Hausordnung (auszugsweise) für die Galerie e.o.plauen & das Vogtlandmuseum sowie dessen Außenstellen Spitzenmuseum Plauen, Hermann-Vogel-Haus in Krebes, Jüdischer Friedhof, Museumsdepot

Galerie-/Museumsbesuch
  1. Für den Besuch in der Galerie e.o.plauen wird derzeit kein Impf-, Test-, oder Genesenennachweis benötigt. Dennoch empfehlen wir weiterhin die Einhaltung der Hygiene-Standards gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Etwa das Händewaschen und die Handdesinfektion vor dem Galeriebesuch, das Einhalten des Mindestabstandes, das Tragen einer Maske oder aber das zu Hause bleiben bei Erkältungssymptomen.
  2. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Aufzug nur in Begleitung Erwachsener benutzen.
  3. Erwachsene Begleiter von Kindern und Jugendlichen wie zum Beispiel Eltern, Lehrer, Gruppenbegleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Es besteht Aufsichtspflicht.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
  1. Das Berühren der Exponate ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Exponaten hervorzurufen.

     

  2. Kleidung darf in den Ausstellungsräumen nicht über dem Arm getragen werden. Rucksäcke und größere Taschen sind in der Garderobe einzuschließen.

     

  3. Im gesamten Museumsgebäude ist das Rauchen nicht gestattet.

     

  4. Mit Ausnahme des Café-Bereichs sind Essen und Trinken in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt. 
  5. Das Mitführen von Fahrrädern, Tretrollern und dergleichen ist nicht gestattet.

     

  6. Besucher haften für Schäden, die durch ihr Verhalten verursacht wurden.

     

  7. Die Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden.

     

  8. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Mit Rücksicht auf andere Besucher bitten wir darum, das Telefonieren in den Ausstellungsräumen zu unterlassen und Mobiltelefone auf lautlos zu stellen.

     

  9. Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen.

     

  10. Die Museumsleitung ist berechtigt, bei Diebstählen sämtliche Ausgänge zu schließen und nur den Haupteingang offen zu halten und die Besucher zu kontrollieren.

     

  11. Das Treppenhaus ist freizuhalten von Gegenständen. Notausgänge sind freizuhalten und dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Garderobe & Gepäck
  1. Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie z.B. Regenschirmen, Wanderstöcken (Gehhilfen ausgeschlossen), größeren Rucksäcken und Taschen, die eine Größe von DIN A3 überschreiten, ist nicht erlaubt. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Medizinische Hilfen sind hiervon ausgenommen. Rollstühle und Kinderwagen sind in den Ausstellungsräumen erlaubt. Bitte verzichten Sie bei einer großen Besuchermenge auf die Mitnahme des Kinderwagens in die Ausstellungsräume.

  2. Für die Aufbewahrung von Taschen und Jacken stehen Schließfächer im Garderobenraum zur Verfügung. Eine Haftung für aufbewahrte Gegenstände und Garderobe wird nicht übernommen.
Fotografieren & Filmen
  1. Das Fotografieren ohne Blitzlicht sowie das Filmen für öffentlich-rechtliche, nichtkommerzielle, wissenschaftliche und private Zwecke ist gestattet. Die Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht, verkauft, reproduziert, übertragen, weitergegeben oder anderweitig kommerziell genutzt werden. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Besucherzu beachten.

  2. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung ist mit schriftlicher Genehmigung der Museumsleitung erlaubt. In einzelnen Fällen kann eine Gebühr erhoben werden (siehe Gebührenordnung). Die Erlaubnis ist mindestens fünf Tage vor dem beabsichtigten Termin einzuholen.

  3. Für Wechselausstellungen können gesonderte Regelungen erfolgen.
Tiere

Tiere sind in der Ausstellung nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind Blinden- und Hilfshunde.

Fundgegenstände

Fundgegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir am Empfang abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Die vollständige Hausordnung ist an der Kasse, auf www.vogtlandmuseum-plauen.de und bei der Museumsleitung einsehbar. Sie gilt bis auf Widerruf.